OLG Dresden: Versicherungsmakler darf sich nicht …

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OLG Dresden: Versicherungsmakler darf sich nicht unabhängig nennen

OLG Dresden: Versicherungsmakler darf sich nicht unabhängig nennen © Pixabay

Es ist die altbekannte Frage: Darf sich ein Versicherungsmakler „unabhängig“ nennen, obwohl er Provisionen erhält? Das OLG Dresden entschied nun in einem Berufungsurteil: Nein. Die Bezeichnung sei irreführend und erwecke den Eindruck, die Beratung erfolge ohne eigene Provisionsinteressen.

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