Gericht stärkt Rechte von BU-Versicherten – Dachdecker darf nicht auf einfachere Tätigkeiten verwiesen werden
Berufsunfähigkeitsversicherer müssen bei der Einstellung von Rentenzahlungen künftig noch genauer hinsehen. Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) hat entschieden, dass ein ehemaliger Dachdeckergeselle seine Berufsunfähigkeitsrente weiterhin erhält – obwohl er zwischenzeitlich als Lagerarbeiter und später als Hausmeister gearbeitet hatte.
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