Eigenbedarfskündigung bei Umbau und geplantem Verkauf zulässig
Der BGH hat entschieden: Eigenbedarfskündigungen sind auch dann zulässig, wenn der Vermieter die eigene Wohnung umbauen und verkaufen will, solange die Nutzung „ernsthaft, vernünftig und nachvollziehbar“ begründet ist. Mietervereine fordern nun klare gesetzliche Regeln.
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