BGH zum VW-Dieselskandal: Vergleiche mit Versicherungen sind unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat den Vergleich des Konzerns mit seinen Manager-Haftpflichtversicherern im Dieselskandal für unwirksam erklärt. Grund ist eine mangelhafte Information der Aktionäre. Auch die Haftungsvergleiche mit den Ex-Vorständen könnten kippen.
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de