Beim Aussteigen in Schlagloch getreten: Gemeinde muss nicht haften
Ein Autofahrer trat in ein 6 cm tiefes, wassergefülltes Schlagloch und knickte um. Da der desolate Zustand des Streifens erkennbar war, verneinte das LG Flensburg eine Haftung der Gemeinde.
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