Unfall ohne Kollision: Rad- und Autofahrer teilen sich die Haftung
Haftung auch ohne Aufprall: Selbst bei „berührungslosen“ Unfällen kann ein Fahrzeugführer mithaften. Wer andere zum Ausweichen zwingt, trägt zur Hälfte die Verantwortung. Die Schadenquotelung ist in vielen Fällen für die Versicherung entscheidend.
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