Rechte ungezeugter Nacherben: Sie können im Grundbuch stehen
Der BGH hat entschieden, dass eine Grundschuld auch zugunsten noch ungezeugter Personen eingetragen werden kann. Das Urteil stärkt die Rechte künftiger Nacherben, macht aber die nachträgliche Löschung der Grundschuld für Vorerben deutlich schwieriger.
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