Rechte ungezeugter Nacherben: Sie können im …

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Rechte ungezeugter Nacherben: Sie können im Grundbuch stehen

Rechte ungezeugter Nacherben: Sie können im Grundbuch stehen © Pixabay

Der BGH hat entschieden, dass eine Grundschuld auch zugunsten noch ungezeugter Personen eingetragen werden kann. Das Urteil stärkt die Rechte künftiger Nacherben, macht aber die nachträgliche Löschung der Grundschuld für Vorerben deutlich schwieriger.

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