Kein Arbeitgeberzuschuss der Versicherer zur Entgeltumwandlung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Versicherer müssen keinen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung zahlen, da der Tarifvertrag etwas anderes vorsieht. Damit ist die umstrittene Frage zur Zuschusspflicht in der bAV der Branche endgültig geklärt.
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