BSG: Wettkandidat bei „Wetten, dass..?“ kann unternehmerisch unfallversichert sein
Ein spektakulärer Unfall in der TV-Show „Wetten, dass..?“ beschäftigt noch immer die Sozialgerichte. Der Kläger, der bei einem missglückten Salto querschnittsgelähmt wurde, könnte als Unternehmer seines Wett-Teams unfallversichert sein.
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