Versicherte Überschwemmung: Wasserhöhe allein ist nicht entscheidend
Ob bereits eine wenige Zentimeter hohe Wasseransammlung auf einer Terrasse nach starken Regenfällen als „Überschwemmung“ gilt und dadurch verursachte Schäden im Rahmen der Elementardeckung einer Gebäudeversicherung mitversichert sind, hatte das OLG Dresden zu klären. mehr ...
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