Versicherer muss Mietwagenkosten trotz überfälligem TÜV erstatten
Ein Haftpflichtversicherer darf Mietwagenkosten nicht allein deshalb ablehnen, weil die Haupt- und Abgasuntersuchung des beschädigten Fahrzeugs überfällig war. Der BGH entschied: Solange keine behördliche Nutzungsuntersagung vorliegt, bleibt der Erstattungsanspruch bestehen.
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