Stiftung Warentest hilft Anlegern, Fondskosten zurückzufordern
Gut anderthalb Jahre ist es her, dass der BGH eine in zahlreichen Publikumsfonds verwendete Kostenklausel als "unwirksam" bezeichnete. Nun hat die Stiftung Warentest das Urteil aufgegriffen – und eine Anleitung veröffentlicht, wie Anleger vorgehen können, um Gebühren erstattet zu bekommen.
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