Hausverkauf: Schadenersatz wegen unerwähnter Bleiwasserleitung
Das Landgericht Lübeck verurteilte den Verkäufer einer Immobilie wegen arglistiger Täuschung: In einer Wohnanlage waren noch Bleiwasserleitungen verbaut, die er verschwieg. Die Käuferin erhält Ersatz für Mietausfälle sowie künftige Sanierungskosten.
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