Neue Regelungen für Widerruf von Versicherungsverträgen in Sicht
Künftig soll der Widerruf von Finanzdienstleistungsverträgen nur noch bis 12 Monate und 14 Tage nach Abschluss möglich sein. Für Lebensversicherungen ist eine Frist von 24 Monaten und 30 Tagen vorgesehen. Ein Gesetzentwurf liegt hierzu vor. Widerrufen soll insgesamt einfacher werden.
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