Negativzinsen: Bank muss im Nachhinein über AGB-Änderungen informieren
Der Bundesgerichtshof hat bereits im Februar geurteilt, dass Banken keine Minuszinsen auf Spareinlagen erheben dürfen. Ist es dazu gekommen, müssen Kunden nachträglich über entsprechende Änderungen der Geschäftsbedingungen informiert werden, entschied jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt.
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