Gebrauchtwagen: Kauf rückgängig wegen verschwiegener Schäden
Beim Verkauf von Gebrauchtwagen gilt: Verkäufer müssen über ungewöhnliche Reparaturen im Einzelfall auch ohne Nachfrage aufklären. Ein Urteil des Landgerichts Lübeck zeigt, dass das Verschweigen solcher Informationen zur Rückabwicklung des Kaufvertrags führen kann.
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