Wohngebäude: Baumfällkosten nach Sturmschaden nicht immer versichert
Einige Wohngebäudeversicherungen decken die Kosten für das Entfernen von Bäumen auf dem Versicherungsgrundstück, die wegen eines Sturms umgestürzt sind, mit ab. Ob diese Kosten auch übernommen werden, wenn ein Baum nur schwer beschädigt wurde, zeigt ein Gerichtsurteil. mehr ...
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