VDH: Honorarberater dürfen nicht unter einem Maklerpool arbeiten
Der Verbund Deutscher Honorarberater hat in Rechtskommentaren recherchiert und bei der IHK nachgefragt – und ist überzeugt: Kooperationen zwischen Honorar-Finanzanlagenberatern und Finanzanlagenvermittlern sind untersagt. Eine Anbindung an einen klassischen Pool wäre damit tabu. Die Hintergründe.
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