Tempolimit mit „Luftreinhaltung“ gilt auch für E-Autos
Ein E-Auto-Fahrer ignorierte ein Tempolimit mit dem Zusatzzeichen „Luftreinhaltung“ – zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Hamm nun klarstellte. Die Regel gilt für alle. Der Irrglaube, emissionsfreie Fahrzeuge seien ausgenommen, ist juristisch haltlos.
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