Gruppenversicherung: Wer Preiserhöhung anfechten kann
Eine Versicherte forderte Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge aus einer Gruppenversicherung und rügte formelle Mängel bei Prämienanpassungen. Ein Landgericht urteilte jedoch: Nur der Versicherungsnehmer kann solche Ansprüche geltend machen – nicht der Versicherte selbst.
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