Gericht: Freiwillige Beiträge zählen nicht für Grundrente
Bei der Berechnung der Grundrente nach mindestens 33 Versicherungsjahren zählen nur Zeiten mit gesetzlicher Pflichtversicherung. Freiwillige Rentenbeiträge müssen dabei nicht berücksichtigt werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.
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