BU: Wenn die Eltern des versicherten Kindes bei Vertragsschluss arglistig sind
Wenn es um die Absicherung der eigenen Kinder geht, schließen Eltern häufig eine sog. „Schüler-BU“ ab. Doch was passiert, wenn die Eltern beim Versicherungsantrag bewusst Vorerkrankungen des Kindes verschweigen? Diese und weitere Fragen erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner regelmäßig erscheinenden BU-Kolumne.
Weiterlesen auf: AssCompact