Soli bleibt: BMF reagiert auf Karlsruher Urteil – Steuerfestsetzungen nicht mehr vorläufig
Heute, am 26. Mai 2025, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit einem aktuellen Schreiben (GZ: IV D 1 - S 0338/00083/001/099) auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert. In diesem Schreiben wird die bisherige Praxis der vorläufigen Steuerfestsetzung in Bezug auf den Solidaritätszuschlag aufgehoben. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2025 (Az. 2 BvR 1505/20), mit der die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags ... weiterlesen
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