Mieterhöhung beendet Eigenbedarfskündigung
Eine nach einer Kündigung ausgesprochene Mieterhöhung gilt als Angebot zur Fortsetzung des Mietverhältnisses, entschied das AG Bielefeld. Da die Mieter hier zustimmten, besteht das Mietverhältnis weiter und die Räumungsklage wurde abgewiesen.
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