Keine Reparaturrechnung bei fiktiver Schadensabrechnung
Eine Versicherung kann bei fiktiver Schadensabrechnung auf Sachverständigenbasis durch den Unfallgeschädigten nach Durchführung einer mutmaßlich kostengünstigen Reparatur nicht die Vorlage der Reparaturrechnung verlangen. Nach einem Urteil des BGH ist die fiktive Schadensabrechnung eines Unfallgeschädigten auf der ...
Weiterlesen auf: Haufe