Bunte Wände: Vermieter bleibt teilweise auf Kosten sitzen
Ein Mieter zieht aus und hinterlässt die Wohnung mit bunten Wänden. Das freut nicht jeden Vermieter. So auch in einem Fall, den das Amtsgericht Hanau zu bearbeiten hatte. Doch für die bunten Farben musste der Mieter dank unwirksamer Klauseln nicht haften.
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