Sonderwünsche bei Immobilien: Wann fällt Grunderwerbsteuer an?
Wenn bei einer noch zu errichtenden Immobilie nachträglich Sonderwünsche dazu kommen, können die dafür anfallenden Kosten der Grunderwerbsteuer unterliegen. Voraussetzung: Es besteht ein rechtlicher Zusammenhang mit dem ursprünglichen Grundstückskaufvertrag.
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