Restschuldversicherung: Kein Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen
Bei Restschuldversicherungen darf der Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen ausgeschlossen werden. Das hat das OLG Hamburg entschieden und kippte damit die Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Die die betroffene Klausel sei weder intransparent noch unangemessen benachteiligend. weiterlesen
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