Makler dürfen sich als „unabhängig“ darstellen
Versicherungsmakler dürfen sich als „unabhängig“ bezeichnen. So ein Urteil des Landgerichts Leipzig. Die Verbraucherschützer wollen das nicht hinnehmen und haben Berufung eingelegt. Nach Einschätzung von Versicherungsmaklern wollen die Verbraucherzentralen mit ihren Abmahnungen die Honorarberatung forcieren. Die betreiben sie bekanntlich selbst.
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