Kein Dienstunfallschutz für missglückten Reparaturversuch
Ein missglückter Reparaturversuch mit einem Klappmesser führte zu einer Verletzung – doch als Dienstunfall wurde der Vorfall nicht anerkannt. Der Beamte wollte eine defekte Wanduhr richten und schnitt sich dabei in den Finger. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte seinen Antrag ab.
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