bAV: Ältere Tarifverträge können Arbeitgeberzuschuss ausschließen
Ältere Tarifverträge können den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung ausschließen, so das BAG. Ein Mitarbeiter hatte einen Zuschuss von 15% auf seine umgewandelten Gehaltsanteile für die Altersversorgung verlangt.
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