OLG Hamburg urteilt gegen Verbraucherzentrale
Im Streit um eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen eine Ausschlussklausel in Restschuldversicherungen hat das Hamburger Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg gekippt. Die bemängelte Klausel benachteilige den Versicherungsnehmer nicht. Die Details
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