Wann ein überfluteter Lichtschacht ein Fall für die Elementarversicherung ist
Nach Regenfällen stellte ein Immobilienbesitzer Wasserschäden in seinem Keller fest und meldete dies seinem Versicherer, der jedoch nicht zahlen wollte. Deshalb zog der Versicherungsnehmer durch die Instanzen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Sache nun klargestellt. mehr ...
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