Realsplitting: Höhe der Unterhaltsleistung bei Wohnungsüberlassung
Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt oft der Ehepartner, der Unterhalt bekommt, in der gemeinsamen Wohnung oder im Haus. Wenn kein Mietvertrag abgeschlossen wird und der Wohnraum kostenlos überlassen wird, sprich man von »Naturalunterhalt«. Dieser kann steuerlich als Unterhaltsleistung in Höhe der ortsüblichen Miete angesetzt werden.
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