Prozess um Bußgeld-Regress: BGH wendet sich nach Luxemburg
Wenn Unternehmen ihre Geschäftsführer für Kartellbußgelder in Regress nehmen können, dann dürften D&O-Versicherer wohl neue Ausschlüsse einführen. Soweit ist es noch nicht. Denn der BGH hat am Dienstag zur Haftungsfrage keine klärende Antwort gefunden. Denn eine nationale Regelung dazu könnte Europarecht widersprechen. Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) soll nun entscheiden.
Weiterlesen auf: Versicherungswirtschaft-heute