OLG Stuttgart: Klausel zur Rentenkürzung rechtswidrig
Dieses Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart ist für Versicherte von bedeutender Entscheidung. In einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG wurde eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für unwirksam erklärt, die Kürzungen des Rentenfaktors ermöglicht hatte (Az. 2 U 143/23).
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