Kein Sozialversicherungsschutz ohne Arbeitsantritt
Ein Arbeitsvertrag allein begründet noch kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis – so ein Gericht. Ein 36-jähriger Kläger, der nach Vertragsabschluss krank wurde und nie arbeitete, forderte dennoch die Anmeldung zur Sozialversicherung – ohne Erfolg.
Weiterlesen auf: AssCompact