Grundfähigkeitsversicherung ist keine AKS: „Gewisse Unsicherheit für Makler“
Laut einem aktuellen BGH-Urteil stellt die Grundfähigkeitsversicherung keine Arbeitskraftabsicherung dar. Wie Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke das Urteil einordnet.
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