Gepäck verspätet: Gericht mindert Reisepreis um 30%
Wird das Gepäck eines Pauschalreisenden beim Hinflug verspätet ausgeliefert und steht während einer Kreuzfahrt nicht zur Verfügung, kann der Reisepreis um 30% gemindert werden, so das Landgericht München II. Schadenersatz wegen verlorener Urlaubszeit erteilte es eine Absage.
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