Unrechtmäßiger Kassenzuschuss bei Brillen
(verpd) Gesetzliche Krankenkassen haben keinen Anspruch auf Genehmigung einer Satzungsänderung, die einen Zuschuss zu Brillen und Kontaktlinsen für volljährige Versicherte vorsieht. Das hat das Hessische Landessozialgericht in einem vor Kurzem veröffentlichten Urteil entschieden (Az. L 1 KR 56/13 KL).
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