LAG stoppt den AGG-Betrug! Fehler bei der Stellenausschreibung muss nicht teuer werden!
Legen Sie AGG-Hoppern (m/w/d) das Handwerk! Das Landesarbeitsgericht Hamm zeigt mustergültig auf, wie sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wehren können: Ein junger Herr hat sich mal wieder des Geschäftsmodells 2.0 "AGG_Hopping" bedient, das selbst für erfahrene Juristen ein Novum darstellt. Nachdem er wiederholt erfolglos auf AGG-Entschädigung geklagt hatte, perfektionierte er seine Bewerbungsmethoden weiter.
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