Post-Covid-Syndrom als Berufskrankheit anerkannt
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Post-Covid-Syndrom als Folge einer anerkannten Berufskrankheit durch die gesetzliche Unfallversicherung anzuerkennen ist. Die Unfallkasse wurde zur Zahlung einer Verletztenrente verurteilt. Grundlage war ein neurologisches Gutachten.
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