Klage zu stillschweigender Willenserklärung abgewiesen
Das OLG Karlsruhe hat eine Klage abgewiesen, bei der es um eine stillschweigende Willenserklärung in Verbindung mit einer Wohngebäudeversicherung ging. Ein Versicherter hatte auf ein Schreiben eines Versicherungsvertreters mit Fristvorgabe nicht reagiert.
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