Kfz-Kaskoversicherung und Sturmschäden: Aktuelle Rechtsprechung und Ihre Rechte
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat mit seinem Beschluss vom 25. Juni 2024 (Az.: 8 U 775/24) die Anforderungen an den Nachweis von Sturmschäden in der Kfz-Kaskoversicherung präzisiert. Versicherungsnehmer müssen demnach eindeutig belegen, dass ein Schaden unmittelbar durch einen Sturm verursacht wurde, um Leistungen aus der Kaskoversicherung zu erhalten.
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