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Finanzinvestoren dürfen sich nicht an einer Anwaltskanzlei beteiligen

Finanzinvestoren dürfen sich nicht an einer Anwaltskanzlei beteiligen © Pixabay

Der EuGH hat das Beteiligungsverbot von Finanzinvestoren an Rechtsanwaltskanzleien bestätigt. Das Verbot sei gerechtfertigt, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Das betrifft auch deutsche Rechtsschutzversicherer, die solche Beteiligungen anstreben.

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