Finanzinvestoren dürfen sich nicht an einer Anwaltskanzlei beteiligen
Der EuGH hat das Beteiligungsverbot von Finanzinvestoren an Rechtsanwaltskanzleien bestätigt. Das Verbot sei gerechtfertigt, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Das betrifft auch deutsche Rechtsschutzversicherer, die solche Beteiligungen anstreben.
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