Einfamilienhaus kein geschütztes Vermögen bei Bürgergeldbezug
Bürgergeldempfänger müssen ihre (zu große) Immobilie nutzen, bevor sie als hilfebedürftig gelten. Ein Gericht entschied, dass ein neues Einfamilienhaus mit hohem Verkehrswert kein geschütztes Vermögen darstellt und zur Sicherung des Lebensunterhalts verwertet werden kann.
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