Darf das Finanzamt Mietverträge anfordern?
Steuerpflichtige sind zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren verpflichtet. Dazu gehört nicht nur die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen als solche. Auch darüber hinaus kann die Finanzverwaltung die Mitwirkung verlangen, sei es durch die Erstellung von Buchhaltung und Belegen oder die Aufbewahrung und Vorlage von Nachweisen und Unterlagen. Ob darunter auch die Vorlage von Mietverträgen gehört, musste der Bundesfinanzhof entscheiden.
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