Abstecher zur Tankstelle – greift die gesetzliche Unfallversicherung?
Eine Auszubildende machte sich auf den Weg zur Arbeit, stellte jedoch beim Anlassen ihres Motorrads einen geringen Kraftstoffvorrat fest als angenommen. Sie fuhr deshalb zunächst zur nahegelegenen Tankstelle – und verunglückte. Das machte sie als Wegeunfall geltend. mehr ...
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