Neues BU-Urteil: Anerkenntnis darf nicht rückwirkend befristet werden
Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil die Rechte von BU-Versicherten gestärkt. Demnach dürfen Anbieter ein Anerkenntnis der Leistungspflicht nicht rückwirkend befristen. Zudem müssen sie strenge Voraussetzungen erfüllen, um ihre Leistungen einzustellen.
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