Vom TMG zum DDG: Diese Angabe muss auf der Internetseite geändert werden
Auf vielen Websites findet sich im Impressum der Hinweis »Angaben gem. § 5 TMG«. Dies war früher schon überflüssig und ist inzwischen sogar falsch. Welche Angabe muss jetzt auf der Internetseite stehen?
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